Wie werden Hörgeräteprüfgeräte abgeschrieben?
Die maßgebliche Grundlage für Hörakustiker
Da für Hörakustiker keine eigene Branchentabelle existiert, sind zunächst konkrete Positionen der AfA-Tabelle AV heranzuziehen. Eine pauschale Zuordnung zur AfA-Tabelle „Gesundheitswesen“ ist nicht belegt. Fehlt ein passender Tabellenposten, ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 1 EStG im Einzelfall zu bestimmen.
Nutzungsdauern für typische Geräte in der Hörakustik prüfen
Für die folgenden Geräte ist jeweils zu prüfen, ob ein konkreter Posten der AfA-Tabelle AV greift; andernfalls ist die Nutzungsdauer anhand der technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu dokumentieren:
- Hörtestgeräte: konkreten Tabellenposten oder betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dokumentieren
- Tonaudiometer: konkreten Tabellenposten oder betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dokumentieren
- Impedanzmessgeräte: konkreten Tabellenposten oder betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dokumentieren
Wichtig: Für Hörgeräte-Anpasssysteme oder Computerhörsysteme ist die konkrete technische Funktion entscheidend. Soweit es sich um Computerhardware handelt, kann die seit 2021 zugrunde gelegte Nutzungsdauer von einem Jahr greifen. Für spezialisierte Messgeräte ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gesondert zu belegen.
Praxisbeispiel
Ein Hörakustik-Betrieb kauft ein neues Hörtestgerät für 16.000 Euro netto:
- Im Betrieb dokumentierte Nutzungsdauer im Beispiel: 8 Jahre
- Lineare Abschreibung: 16.000 ÷ 8 = 2.000 Euro pro Jahr
- AfA-Satz: 12,5 % pro Jahr
Bei einem Tonaudiometer für 9.600 Euro netto ergäben sich bei einer im Einzelfall belegten Nutzungsdauer von 8 Jahren 1.200 Euro pro Jahr.
Degressive Abschreibung
Neben der linearen Abschreibung ist – wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen – die degressive Abschreibung möglich. Dabei wird ein fixer Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Die Abschreibung ist in frühen Jahren höher und sinkt im Zeitverlauf. Bei hohem aktuellem Gewinn kann das vorteilhaft sein.
Beispiel degressive Abschreibung (3-fach, max. 30 % bei Anschaffung vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027): Hörtestgerät für 16.000 Euro, degressive Rate 30 %:
- Jahr 1: 30 % × 16.000 = 4.800 Euro
- Jahr 2: 30 % × 11.200 = 3.360 Euro
- Jahr 3: 30 % × 7.840 = 2.352 Euro
- Danach Wechsel zur linearen Methode, wenn diese höher ist
Sofortabzug bei geringwertigen Geräten
Einzelne Geräte mit einem Nettopreis bis 800 Euro können sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden – ohne Aktivierung und Abschreibung über mehrere Jahre. Bei Gerätesets oder gebündelten Anschaffungen ist zu prüfen, ob sie als einheitliches Wirtschaftsgut gelten.
Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung
Bei geplanten Neuanschaffungen von Messgeräten kann der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis zu 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd berücksichtigt werden – also im Jahr vor dem Kauf. Das verbessert die Liquidität und senkt die Steuerbelastung im Planungsjahr.
Fazit
Für Hörgerätemessgeräte, Audiometer und Tonaudiometer gehen konkrete Positionen der AfA-Tabelle AV vor. Fehlt ein passender Posten, muss die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 1 EStG anhand der tatsächlichen Verhältnisse belegt werden. Wer größere Anschaffungen plant, sollte den Investitionsabzugsbetrag vorab prüfen.
Häufige Folgefragen
- Was ist eine Abschreibung?
- Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?
- Wie funktioniert die Sonderabschreibung?
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Investitionsentscheidungen haben steuerliche, bilanzielle und liquiditätsmäßige Auswirkungen. Wenn Sie eine Investition planen, sprechen Sie uns rechtzeitig an – bevor die Entscheidung gefallen ist.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 7 Abs. 1 EStG
Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.