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121 Antworten. 9 Themenbereiche.

GmbH & Rechtsform

Was ist eine Geschäftsführervergütung?

Funktion der Geschäftsführervergütung

Die Geschäftsführervergütung hat eine doppelte Funktion: Sie sichert dem Geschäftsführer ein laufendes Einkommen – unabhängig von der jährlichen Gewinnausschüttung – und sie reduziert den GmbH-Gewinn und damit die Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene.

Steuerliche Behandlung

Bei der GmbH

Die Geschäftsführervergütung ist Betriebsausgabe und mindert den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden auf den verbleibenden Gewinn berechnet.

Beim Geschäftsführer

Das Gehalt wird als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert – mit Lohnsteuer nach dem individuellen Steuersatz und – je nach Beteiligungsquote und Vertragsgestaltung – mit Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Fremdvergleich

Entscheidend: Die Geschäftsführervergütung muss der Höhe nach angemessen sein – also dem entsprechen, was man einem fremden, qualifizierten Geschäftsführer zahlen würde. Ein unangemessen hohes Gehalt wird als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet und steuerlich neu eingeordnet.

Orientierungspunkte für die angemessene Höhe:

  • Branchenvergleich (Hörakustik: typisch 70.000–120.000 Euro/Jahr je nach Betriebsgröße)
  • Qualifikation und Verantwortungsumfang
  • Ertragssituation der GmbH
  • Gesamtausstattung (Gehalt + Zusatzleistungen + Firmenwagen)

Formale Anforderungen

Der Anstellungsvertrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich abgeschlossen werden. Er muss klare Regelungen zu Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Nebenleistungen enthalten. Nachträglich erstellte oder mündlich vereinbarte Vergütungen werden steuerlich nicht anerkannt.

Geschäftsführervergütung und Sozialversicherung

Die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von der Höhe der Beteiligung ab:

  • Unter 50 % Beteiligung und kein beherrschender Einfluss: tendenziell sozialversicherungspflichtig
  • 50 % oder mehr Beteiligung: grundsätzlich selbstständig, nicht sozialversicherungspflichtig
  • Im Zweifel: Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen

Fazit

Die Geschäftsführervergütung ist ein zentrales Gestaltungsinstrument in der GmbH. Sie muss angemessen, schriftlich vereinbart und tatsächlich ausgezahlt werden. Zu hoch angesetzte Gehälter werden als vGA neu qualifiziert – mit steuerlich nachteiligen Folgen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
  • § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
  • § 7 Abs. 1 SGB IV

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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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