Wie hoch darf eine Geschäftsführervergütung sein?
Der Fremdvergleich als Maßstab
Das Finanzamt vergleicht die vereinbarte Geschäftsführervergütung mit dem, was unter fremden Dritten üblich wäre. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Unternehmensgröße (Umsatz, Mitarbeiteranzahl, Anzahl Standorte)
- Qualifikation und Erfahrung des Geschäftsführers
- Verantwortungsumfang
- Ertragslage der GmbH
- Gesamtausstattung: Festgehalt + Tantiemen + Zusatzleistungen + Firmenwagen
Orientierungswerte für Hörakustiker
Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer eines mittelgroßen Hörakustik-Betriebs mit einem oder zwei Standorten und 3–8 Mitarbeitern sind Jahresvergütungen von 70.000 bis 120.000 Euro brutto in der Regel angemessen. Bei mehreren Standorten oder größeren Betrieben kann auch ein höheres Gehalt begründbar sein.
Diese Werte sind Orientierung – keine verbindliche Grenze. Entscheidend ist die individuelle Begründung im Verhältnis zur Betriebsgröße.
Die Tantiemeregelung
Zusätzlich zum Festgehalt kann eine gewinnabhängige Tantiemeregelung vereinbart werden. Sie sollte im Anstellungsvertrag klar definiert sein. Als Richtwert gilt: Nach der BFH-Rechtsprechung sollte die Tantieme grundsätzlich höchstens ca. 25 Prozent der Gesamtvergütung betragen (75/25-Regel); zusätzlich sollten Gesamttantiemen höchstens 50 Prozent des Jahresüberschusses ausmachen. Maßgeblich bleibt die Angemessenheitsprüfung nach der Gesamtausstattung; ein zu hoher Tantiemeanteil wird als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.
Zu niedriges Gehalt: Fremdvergleich auch nach unten
Der Fremdvergleich wirkt in beide Richtungen. Ein unangemessen niedriges Geschäftsführergehalt bei gleichzeitiger Vollzeittätigkeit kann das Finanzamt dazu veranlassen, die Ernsthaftigkeit des Anstellungsvertrags oder die steuerliche Struktur zu hinterfragen. Eine verdeckte Einlage im steuerlichen Sinne entsteht dadurch nicht – Arbeitsleistung ist kein einlagefähiges Wirtschaftsgut.
Relevant wird ein sehr niedriges Gehalt vor allem dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist (Beteiligung unter 50 %): Hier könnte ein unangemessen niedriges Gehalt zur Unterschreitung des beitragspflichtigen Entgelts führen, was die Sozialversicherungsprüfung auf den Plan ruft. Wer dagegen mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr von der Sozialversicherungspflicht befreit ist, kann das Gehalt grundsätzlich frei gestalten – solange der Anstellungsvertrag ernsthaft durchgeführt wird.
Anpassung des Gehalts
Die Geschäftsführervergütung kann verändert werden – muss aber schriftlich und vor dem betreffenden Wirtschaftsjahr angepasst werden. Rückwirkende Gehaltsänderungen werden steuerlich nicht anerkannt.
Fazit
Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für die Geschäftsführervergütung – aber die Angemessenheit ist Pflicht. Wer das Gehalt regelmäßig mit dem Steuerberater auf Fremdvergleichstauglichkeit überprüft und schriftlich dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Häufige Folgefragen
- Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
- Was ist eine Geschäftsführervergütung?
- Welche Risiken gibt es bei Gesellschafter-Geschäftsführern?
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Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.