Wissen schafft Klarheit

Steuerwissen für Hörakustiker.

121 Antworten. 9 Themenbereiche.

Umsatzsteuer

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Zubehör?

Was als Zubehör gilt

In der Hörakustik fallen folgende Produkte unter den Regelsteuersatz von 19 Prozent:

  • Hörgerätebatterien (alle Größen)
  • Akkus und Ladezubehör
  • Reinigungsmittel, Sprays, Desinfektionsmittel
  • Reinigungssets und Pflegeprodukte
  • Ersatzschläuche und Domes
  • Clips, Haltebänder, Tragehilfen
  • Ersatzhörer (separat verkauft)
  • Trockenboxen und Zubehör

Nebenleistung oder eigenständige Leistung

Steuerlich entscheidend ist, ob ein Zubehörteil als unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Hörgerätelieferung) behandelt wird oder als eigenständige Leistung.

Faustregel: Wird Zubehör zusammen mit der Erstversorgung abgegeben und ist es unmittelbarer Bestandteil der Versorgung, kann es als Nebenleistung Teil der 7%-Hauptleistung sein. Wird es später separat verkauft, ist es eigenständig mit 19 % zu versteuern.

In der Praxis ist diese Abgrenzung bei Batterien klar: Batterien sind eigenständige Produkte und stets mit 19 % zu versteuern.

Typische Fehler

  • Alle Produkte auf einer Rechnung pauschal mit 7 % ausgewiesen
  • Batterien im Kassensystem als Hörgerätezubehör mit 7 % hinterlegt
  • Kein getrennter Steuerausweis in der Abrechnung

Diese Fehler sind bei Betriebsprüfungen einfach identifizierbar – das Finanzamt gleicht Kassendaten mit den Voranmeldungen ab und prüft die Steuersatzverteilung.

Rechtsgrundlage und Dokumentation

Der Regelsteuersatz folgt aus § 12 Abs. 1 UStG. Die Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 52 UStG betrifft Schwerhörigengeräte, nicht separat verkauftes Zubehör. Der Vorsteuerabzug aus dem Einkauf ist vom Steuersatz des eigenen Ausgangsumsatzes unabhängig.

Fazit

Zubehör wird mit 19 Prozent versteuert – ohne Ausnahme für Batterien, Reinigungsprodukte oder Ersatzteile. Wer im Kassensystem alle Produkte korrekt hinterlegt und in der Abrechnung sauber nach Steuersätzen trennt, ist auf der sicheren Seite.

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 12 Abs. 1 UStG
  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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