Wissen schafft Klarheit

Steuerwissen für Hörakustiker.

121 Antworten. 9 Themenbereiche.

Umsatzsteuer

Was ist die Ist-Versteuerung?

Der Unterschied zur Soll-Versteuerung

Soll-Versteuerung (Regelfall)

Umsatzsteuer entsteht mit der Leistungserbringung. Ein Hörgerät wird im Oktober geliefert und an die Krankenkasse abgerechnet – die Umsatzsteuer ist bereits in der Oktober-Voranmeldung zu erfassen, auch wenn die Zahlung erst im Dezember eingeht.

Ist-Versteuerung

Umsatzsteuer entsteht erst mit dem Zahlungseingang. Gleicher Sachverhalt: Das Hörgerät wird im Oktober geliefert, die Krankenkasse zahlt im Dezember – die Umsatzsteuer wird erst in der Dezember-Voranmeldung erfasst.

Wer kann die Ist-Versteuerung nutzen

Die Ist-Versteuerung ist kein Recht, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden (§ 20 UStG). Sie steht zur Verfügung wenn:

  • der Jahresumsatz im Vorjahr 800.000 Euro nicht überschritten hat (ab 2024, davor 600.000 Euro), oder
  • der Unternehmer von der Buchführungspflicht befreit ist (EÜR), oder
  • der Unternehmer Angehöriger eines freien Berufs ist

Achtung: Überschreitet der Umsatz dauerhaft 800.000 Euro (Grenze ab 2024, angehoben durch das Wachstumschancengesetz), muss zur Soll-Versteuerung gewechselt werden.

Liquiditätsvorteil in der Hörakustik

In der Hörakustik zahlen gesetzliche Krankenkassen häufig erst 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der Abrechnung. Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer auf diese Forderungen bereits in der nächsten Voranmeldung abgeführt werden – obwohl das Geld noch nicht eingegangen ist.

Die Ist-Versteuerung verschiebt diese Belastung auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs und verbessert damit die Liquidität spürbar.

Fazit

Die Ist-Versteuerung ist für Hörakustiker mit Umsätzen unter 800.000 Euro ein Instrument zur Liquiditätssteuerung und muss beim Finanzamt beantragt werden. Ab 1. Januar 2028 ist auf der Rechnung die Angabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ verpflichtend (§ 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG n. F.); der Kunde kann die Vorsteuer aus dieser Rechnung erst bei Zahlung abziehen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG n. F.).

Häufige Folgefragen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 20 UStG
  • § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG
  • § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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