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Mitarbeiter & Lohn

Wie funktioniert ein Fahrtkostenzuschuss?

Steuerfreier Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel

Arbeitgeber können Fahrkarten oder Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel vollständig steuerfrei gewähren – ohne Betragsbegrenzung. Das gilt auch für das Deutschlandticket (steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG seit 2019 (Jobticket; Deutschlandticket seit Einführung 2023), auch bei privater Nutzung des Tickets).

Voraussetzung: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Pauschal versteuerter Pkw-Zuschuss

Für Fahrten mit dem eigenen Pkw kann der Arbeitgeber einen Zuschuss gewähren, der pauschal mit 15 Prozent Lohnsteuer versteuert wird – dann keine Sozialversicherungsbeiträge.

Die Pauschalversteuerung ist nur bis zur Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten des Arbeitnehmers zulässig. Als Berechnungsgrundlage gilt die Entfernungspauschale:

  • 0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 km
  • 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer (2022–2025)
  • Ab 2026: einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer
  • Für die Pauschalierung werden vereinfachend 15 Arbeitstage pro Monat (180 pro Jahr) angesetzt; mehr Arbeitstage können nur mit Nachweis berücksichtigt werden.

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter pendelt täglich 30 km (einfache Strecke) mit dem eigenen Pkw.

  • Entfernungskilometer: 30 km
  • Berechnung 2026: 30 km × 0,38 = 11,40 Euro/Tag
  • Vereinfachung: 15 Arbeitstage pro Monat (180 pro Jahr); mehr nur mit Nachweis
  • Maximaler pauschal versteuerbarer Zuschuss: 2.052 Euro/Jahr = 171 Euro/Monat
  • Lohnsteuer pauschal 15 %: rund 308 Euro/Jahr vom Arbeitgeber übernommen
  • Kein Sozialversicherungsbeitrag – weder für AG noch für AN

Kombination mit dem Sachbezug

Fahrtkostenzuschuss und Sachbezug (50 Euro/Monat) können miteinander kombiniert werden. Beide Leistungen sind getrennt zu behandeln und unabhängig voneinander begünstigt.

Deutschlandticket als Jobticket

Der Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket (63 Euro/Monat seit 1. Januar 2026) ist vollständig steuerfrei. Arbeitgeber, die das Ticket vollständig übernehmen, zahlen nichts ans Finanzamt. Der Mitarbeiter hat keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Fazit

Der Fahrtkostenzuschuss ist eines der steuerlich attraktivsten Instrumente für Mitarbeiter mit langen Pendelwegen. Für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ist er vollständig steuerfrei. Für Pkw-Pendler kann er pauschal versteuert werden – ohne Sozialversicherungsbeiträge. Das erhöht das Nettoeinkommen des Mitarbeiters spürbar ohne entsprechende Bruttokosten.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 3 Nr. 15 EStG

Dieser Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt und zuletzt am 09. September 2026 fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.

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